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Wir müssen heute die Tarifkosten festlegen – aber wie bekommen wir das refinanziert?

Individuelle Vergütungssätze für Pflegedienste

Kaufmännische Beratung von Pflegediensten

In der Pflege konzentriert man sich häufig auf die Fragen, die sich um die Pflege der Patienten drehen. Kaufmännische Themen stehen oft am Rande der Betrachtungen. Sobald sich Rahmenbedingungen ändern, bekommen sie einen hohen Stellenwert.

  • Woher bekommen wir neue Mitarbeiter und wie müssen wir sie entlohnen, damit sie zu uns kommen?
  • Wenn wir uns an Tarifentlohnungen anpassen müssen (siehe GVWG), wie müssen dann unsere Vergütungen aussehen und wie können wir diese verhandeln?
  • Wenn wir neue Vorhaben in der Pflege angehen möchten, wie müssen wir dann mit Banken um Finanzierungen dafür verhandeln?

Auf diese Fragen finden Sie in uns einen professionellen Ansprechpartner, der selber kaufmännisch in der Pflege tätig ist. Wir erstellen kaufmännische Lösungen auf der Grundlage von Kosten- und Erlöskalkulationen für die ambulante Pflege oder Wohngemeinschaften. Wir begleiten Sie bei den Verhandlungen mit Banken und Kostenträgern.

Kompetenz schafft Vertrauen – Vertrauen schafft Erfolg.

Ihr Erfolg ist unsere Mission.

Welcher Leistungsbereich interessiert Sie besonders?

Individuelle Vergütungsverhandlungen mit Kostenträgern

Refinanzierung Ihrer individuellen Gestehungskosten

Kostenverhandlungen für Wohngemeinschaften

Kostenkalkulationen für Demenz- und Intensiv-Wohngemeinschaften

Businessplanung – Finanzierung

Finanzierungserfolg Ihrer Investitionsvorhaben mit professionellen Businessplanungen

Individuelle Vergütungs-Verhandlungen mit Kostenträgern

In der Pflege müssen wir uns auf neue Rahmenbedingungen durch das GVWG einstellen. Die Tarifbindungen in den Entlohnungen führen zu hohen Kosteneffekten. „Wie sollen wir das refinanzieren?“. Unsere Antwort: Handeln Sie mit den Kostenträgern individuelle Vergütungen aus, die Sie für eine wirtschaftliche Führung Ihres Pflegedienstes brauchen – die Rechtsprechung eröffnet viele Möglichkeiten.

Viele Pflegedienste scheuen individuelle Vergütungsverhandlungen. Wenn man individuelle Vergütungen mit Kostenträgern verhandelt, müssen Gestehungskosten und viele andere Kalkulationsgrößen dargestellt werden. Die Rechtsprechung sagt, die  Vergütungsforderungen müssen „plausibel“ gemacht machen.

Daten

Allein bei den Daten beginnt ein Labyrinth. Hier bedarf es vielfältiger Daten aus der Lohnbuchhaltung, Finanzbuchhaltung, Jahresabschlüssen, Kostenstellenrechnungen, Pflegeprozessen – um nur einige große Datenquellen zu nennen.

Rechtsprechung - Vorschriften

Noch größer wird das Labyrinth durch die verschiedenen Vorschriften und die Rechtsprechung. Seien es sich ändernde Gesetzeslagen in SGB XI und SGB V oder die Zulassungsvorschriften des GKV-Spitzenverbandes – sie geben den Kurs bei Vergütungsverhandlungen vor. Zusätzlich dazu bestimmen und eröffnen Rechtsprechungen vielfältige Möglichkeiten, um zu individuellen Vergütungsvereinbarungen zu kommen. Das Bundessozialgericht hat hier wegweisende Urteile gefällt.

Berechnung – Kalkulation

Die Berechnung all dieser Daten nach den Rechtsvorschriften ist buchstäblich der Weg durch das Labyrinth. Hier werden die entscheidenden Weichen für die Vergütungen gestellt. Die „richtigen“ Berechnungen entprechend der Kostenrechnung gekoppelt mit den rechtlich zulässigen Verfahren führen zu den goforderten „plausiblen“ Nachweisen.

Präsentation

Verhandlungen mit Kostenträgern bauen immer darauf auf, wie wir in der Pflege argumentieren. Je besser wir unsere Ergebnisse darstellen, umso gezielter können wir verhandeln. Gerade die hohe Komplexität bei der Verarbeitung der Daten macht es so wichtig, eine gut durchdachte Darstellung der Ergebnisse zu haben. 

System für Individuelle Pflege Sätze SIPS – unser Navigator aus dem Labyrinth

Wie können wir für Sie optimale Vergütungen erreichen bei so komplexen Anforderungen? Zur Beantwortung dieser Frage haben wir auch in intensiven Gesprächen mit dem Verband wig NRW ein Software-System entwickelt. In diesem System für Individuelle Pflege Sätze SIPS werden alle Anforderungen hinterlegt. Es erfasst mit einer Internet-basierten Anwendung die benötigten Daten. Daraus führt SIPS individuelle Berechnungen und Kalkulationen durch. Für die Präsentation und ein Gutachten werden gezielt die vielfältigen Einzelergebnisse ausgewertet.

Wenn das Bundessozialgericht rechtliche Rahmenbedingungen verändert, werden sie in der Software hinterlegt. Wenn Richtlinien der GKV-Verbände neue Sachverhalte darstellen, finden entsprechende Gestaltungen im SIPS statt. Dieses System wächst und verändert sich mit den Rahmenbedingungen.

Beispielsweise ermöglichen Rechtsprechungen des Bundessozialgerichts, Wagnisse und Risiken als Kostenbestandteile zu erfassen. Dies findet sich dann im System und in den Berechnungen Ihrer Vergütung wider.

SIPS ist somit der Navigator, der durch das Vergütungs-Labyrinth führt. Ihre optimalen Vergütungen sind das Ergebnis.

Individuelle Vergütungs-Verhandlungen in 4 Schritten

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Datenerfassung

Die Daten sind die zentrale Grundlage für die Kalkulation. Aus der Lohnbuchhaltung werden Angaben über die Pflege-Personalkosten benötigt. Aus der Finanzbuchhaltung sind die Sachkosten abzuleiten. Zur Berechnung der Eigenkapitalverzinsung ziehen wir die Daten aus dem Jahresabschluss herbei. Ganz entscheidend sind die Daten, die in der Pflege zu erheben sind. Sie umfassen vor allem die Dauer für die einzelnen Pflegeleistungen in SGB XI und SGB V.

Wichtig ist auch der organisatorische Aufbau des Pflegedienstes und die Erfassung in der Kostenstellenrechnung. Insgesamt kommen vielfältige Daten zusammen. Mit dem SIPS Internet-basierten Erfassungssystem gehen wir mit Ihnen Schritt für Schritt die notwendigen zu erfassenden Daten durch. Auf Wunsch setzen wir uns mit Ihrem Steuerberater in Verbindung, um die Datenerfassung zu vereinfachen.

Kalkulation

Aus den Daten führen wir vielfältige Berechnungen durch. Dafür nutzen wir die SIPS-Kalkulations-Software. Die einzelnen Berechnungen bauen aufeinander auf. Entscheidend ist, Ihren Pflegedienst mit Ihrer Organisation und Ihren Pflegeleistungen kalkulatorisch abzubilden. Dies muss entsprechend der Rechtsprechung erfolgen.

Dabei ermöglicht die Rechtsprechung einige Freiheiten in der Kalkulation Ihrer Gestehungskosten. Deshalb erfolgt die Kalkulation zugeschnitten auf Ihren Pflegedienst. Sie muss nachvollziehbar und plausibel sein – die Rechtsprechung verlangt eine „Leistungsgerechte Vergütungsberechnung“. Dies erreichen wir mit der SIPS-Kalkulations-Software.

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Plausibilität durch Gutachten

Entscheidend für den Verhandlungserfolg ist die Darstellung der Ergebnisse. Die Rechtsprechnung schreibt vor, dass die Darstellung Ihrer Gestungskosten „nachvollziehbar und plausibel“ sein muss. Wir erstellen somit ein Gutachten, das auf die Besonderheiten Ihres Pflegedienstes abstellt.

In diesem Gutachten werden die berechneten Kalkulationsergebnisse mit der Organisationsstruktur Ihres Pflegedienstes und Ihren individuellen Datenerhebungen dargestellt. Dafür nutzen wir die SIPS-Software, um jeden einzelnen Kalkulationsschritt mit den entscheidenden Berechnungen zu veranschaulichen. Die Ergebnisse werden dadurch nachvollziehbar und plausibel. Dies ermöglicht eine fundierte Verhandlung Ihrer individuellen Gestehungskosten und Vergütung.

Verhandlungen mit den Kostenträgern

Um in die Verhandlungen mit den Kostenträgern einzutreten bedarf es der Kündigung eines Teiles des Versorgungsvertrages. Dabei werden die Kostenträger aufgefordert, in Vergütungs-Verhandlungen einzutreten. Häufig werden in Verhandlungen Zusatzauswertungen und Belege für die verwendeten Daten verlangt. Optional unterstützen wir Sie bei diesen Tätigkeiten. Dies hängt von den Anforderungen und vom Verlauf der Verhandlungen ab.

Ihre Vorteile

Ihre Vorteile liegen auf der Hand. Allein die Verarbeitung unterschiedlichster Daten in einer komplexen Kostenrechnung ist schon sehr anspruchsvoll. Dazu kommen die vielfältigen Möglichkeiten, die die Rechtsprechung zur Berechnung der Vergütungen ermöglicht.  Ihre individuellen Pflege-Sätze sind der große Nutzen aus der Durchquerung des Vergütungs-Labyrinths.

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Individuelle Pflege-Sätze

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Sicherung Ihrer Wirtschaftlichkeit

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Professionelle Vergütungs-Verhandlungen

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Ausschöpfung aller Zuschläge

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Steigerung Ihrer Vergütung

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Verbesserung Ihrer wirtschaftlichen Steuerung

Kostenverhandlungen für Wohngemeinschaften

Wohngemeinschaften sind spezielle Pflegeformen. Im Gegensatz zur klassischen ambulanten Pflege ist das Anlagevermögen und damit der Investitionsbedarf wesentlich höher. Von daher hat die Finanzierung einen hohen Stellenwert (siehe Businessplanungen). Auch gibt es große Unterschiede gegenüber der klassischen ambulanten Pflege in Aspekten der:

  • Mitarbeiterstruktur und Kompetenz: Hier werden unterschiedliche Mitarbeitergruppen mit unterschiedlichen Qualifikationen und Kompetenzen benötigt
  • Kostenstrukturen: Damit verbunden sind andere Kostenstrukturen für die unterschiedlichen Wohngruppentypen
  • Gewinnung / Ausbildung der Mitarbeiter: Entsprechend der unterschiedlichen Mitarbeitergruppen fällt die Gewinnung der Mitarbeiter in ausreichender Zahl und des Kompetenzerwerbs aus
  • Patienten: Unterschiedliche Bedingungen hinsichtlich der potenziellen Nachfrage durch Patienten, die in den unterschiedlichen Wohngruppentypen versorgt werden
  • Refinanzierung der Pflege- / Betreuungsleistungen: Die Kostenträger für die Refinanzierung der Pflege- bzw. Betreuungsleistungen sind unterschiedlich.

Diese hier nur kurz angeschnittenen Besonderheiten haben gravierende Auswirkungen auf das Pflegemanagement als auch die kaufmännischen Verhandlungen. Wir entwickeln entsprechend Ihrer Konzepte des Pflegemanagements professionelle kaufmännische Kalkulationsunterlagen. Damit ergeben sich fundierte Verhandlungen mit Kostenträgern hinsichtlich der jeweiligen individuellen Gestehungskosten. Die daraus resultierenden Vergütungen, verbundenen mit den zugrundeliegenden Leistungen, ergeben wichtige Eckdaten für Businessplanungen und Finanzierungen bei Kreditinstituten.

 

Kostenkalkulationen für Pflegesatzverhandlungen

Im Zentrum jeder Verhandlung über das Pflege-Entgelt steht das Konzept der „Leistungsgerechten Vergütung“. Das Bundessozialgericht hat hat immer wieder dieses Konzept in den Mittelpunkt der Rechtsentscheidungen gestellt. Dieses Konzept bedeutet, dass die Vergütung sich nicht mehr an den Kosten ausrichten soll. Stattdessen muss sich die Vergütung die Leistungen eines Pflegedienstes zum Maßstab nehmen. Dies bedeutet, dass neben den verschiedenen Kostengrößen auch andere  Leistungen in die Pflege-Vergütung einzufließen haben.

Wir entwickeln die Vergütungs-Kalkulationen, ausgerichtet auf Ihre Wohngemeinschaft. Wir umfassen alle für die Leistungsgerechtigkeit relevanten und rechtlich zugelassenen Positionen,  die auf Ihre jeweiligen Besonderheiten in der Sicherung der Wirtschaftlichkeit Ihrer Wohngemeinschaft zutreffen. Professionelle Kalkulationen und fundierte Verhandlungen mit den Kosenträgern sind das Ergebnis. 

Demenzwohngemeinschaften

Wohngemeinschaften für demenziell erkrankte Menschen sind eine besondere Versorgungsform. Menschen mit diesem Krankenbild verlegen ihren Lebensmittelpunkt dauerhaft in diese Wohnform. Hieraus ergeben sich aus pflegefachlicher Sicht  erhebliche Herausforderungen. Neben der Grund- und Behandlungspflege kommt der Betreuung der demenzerkrankten Menschen eine hohe Bedeutung bei. Deshalb nimmt die Organisation und Qualifikation des Pflege- und Betreuungspersonals einen hohen Stellenwert ein.

Bei der Leistungsgestaltung hat ein Pflegedienst erhebliche Spielräume. Sie haben direkten Einfluss auf die Vergütungskalkulation. Neben der Frage der Anbieter- oder Selbst-verantworteten Wohngemeinschaft ist das Betreuungsangebot wichtig. Welche Betreuungsleistungen in welcher Menge und Qualität sollen erbracht werden, welche weiteren sozialpädagogischen Leistungen werden angeboten – diese nur kurz angerissenen Fragen umfassen das Betreuungskonzept. Darüber hinaus beeinflussen auch Gestaltungen der baulichen Ausstattung die Lebensqualität der demenzerkrankten Menschen.

Dies hat direkte Auswirkungen auf die kaufmännischen Kalkulationen. Alle Maßnahmen beeinflussen die Attraktivität der Wohngemeinschaft und somit auch die Nachfrage und Erträge. Andererseits finden sich alle diese Maßnahmen auch in den notwendigen Investitionen und bei der Verhandlung der Leistungsgerechten Vergütung wider. Insbesondere bei der Refinanzierung der Betreuungsleistungen sind Leistungs- und Qualitäts-Vereinbarungen LQV mit den Sozialämtern auszuhandeln.

Wir entwickeln auf Ihre Wohngemeinschaften zugeschnittene Businessplanungen. Für die LQV-Verhandlungen entwickeln wir professionelle Kalkulationen. Diese stellen wir mit Ihren Betreuungskonzepten in einem professionellen Gutachten dar.  Diese Grundlage ermöglicht Ihnen und den Sozialämtern die Vereinbarung fairer Vergütungs-Sätze in einem partnerschaftlichen Verfahren.

Wohngemeinschaften für Intensiv-Patienten

Intensiv-Patienten müssen in vielen Fälllen beatmet werden. Beatmungs-Wohngemeinschaften und Intensiv-Wohngemeinschaften sind dadurch gekennzeichnet, dass Mitarbeiter mit einer Spezialausbildung benötigt werden. Üblicherweise werden Intensiv-Patienten in einer 24-Stunden-Versorgung betreut. Der Bedarf an Mitarbeitern hängt davon ab, wie hoch das patienten-Mitarbeiter-Verhältnis ist. In jedem Fall ist der Bedarf an Mitarbeitern mit einer speziellen und fundierten Qualifikation hoch.

Dies stellt für die Führung solcher Wohngemeinschaften hohe Anforderungen an die Gewinnung und Bindung von Mitarbeitern. Aus unternehmerischer Sicht ist auch die Betrachtung möglicher Konkurrenz-Pflegeeinrichtungen sowohl hinsichtlich der Mitarbeiter als auch der Gewinnung von Patienten wichtig. Bei der Mitarbeitergewinnung bekommen Fragen der Entlohnungen mit Zuschlägen und weiteren Entlohnungsbestandteilen eine hohe Bedeutung. Deshalb sind Vergütungsverhandlungen mit den Kostenträgern ein zentraler Eckfeiler für den wirtschaftlichen und pflegerischen Erfolg.

Wir entwickeln professionelle Kalkulationen für die Vergütungsverhandlungen. Entscheiden dabei ist die Frage, welche rechtlichen Vorschriften die Einbeziehung welcher Kostengrößen ermöglichen. Auch hier wenden wir das Rechtskonzept der „Leistungsgerechten Vergütung“ an – fundierte Verhandlungen und wirtschaftssichernde Vergütungen sind das Ergebnis.

Vergütungsgutachten

Der Verhandlungserfolg mit den Kostenträgern hängt von der Nachvollziehbarkeit der Kalkulationen ab. Die Rechtsprechnung schreibt vor, dass die Darstellung Ihrer Gestungskosten „nachvollziehbar und plausibel“ sein muss. Wir erstellen somit ein Gutachten, das auf die Konzeption Ihrer Wohngemeinschaft und die Besonderheiten Ihres Pflegedienstes abstellt.

In diesem Gutachten werden die berechneten Kalkulationsergebnisse mit der Organisationsstruktur Ihres Pflegedienstes und Ihrer Konzeption der Wohngemeinschaft dargestellt. Die Ergebnisse werden dadurch nachvollziehbar und plausibel. Dies ermöglicht eine fundierte Verhandlung Ihrer individuellen Gestehungskosten und Vergütung.

Bussinesplanung – Finanzierung

In der Pflege haben wir es bei kaufmännischen Themen häufig mit Kostenträgern zu tun. Dies sind überwiegend Pflege- und Krankenkassen oder Behörden. Mit den Kassen werden meistens Vergütungsverhandlungen geführt. Behörden wie z.B. Sozialämter bei Demenz-Wohngemeinschaften sind Verhandlungspartner bei Leistungs- und Qualitätsvereinbarungen. Hier haben häufig rechtliche Fragen und daraus resultierende Kostenkalkulationen einen hohen Stellenwert.

Wenn neue Projekte mit Finanzbedarf anstehen, kommen oft Banken ins Spiel. Sie sind Finanzdienstleister, die wir für die Finanzierung unserer Projekte gewinnen möchten. Anders als bei Kostenträgern gelten hier andere „Spielregeln“. Um eine Finanzierung zu bekommen ist hier „Finanzmarketing“ gefragt. D.h. wir müssen unsere Projekte so darstellen, dass eine Bank sie als für sich attraktiv einstuft.

Investitionsvorhaben - die Story

Jedes Investitionsvorhaben beinhaltet Chancen und Risiken. Unabhängig von der Darstellung gegenüber Banken und Kreditgebern müssen wir uns darüber klarwerden:

  • Welche Chancen stecken in dem Investitionsvorhaben
  • Welche Patienten in welcher Anzahl sind zu erwarten
  • Woher bekommen wir die notwendigen Mitarbeiter in welcher Qualifikation
  • Welche Pflegekompetenz benötigen wir und wie werden die zukünftigen Mitarbeiter geschult
  • Welche Management-Kompetenzen haben wir für das Investitionsvorhaben und welche benötigen wir noch
  • Wo liegen die Risiken und Hürden und welche Konsequenzen ergeben sich daraus.

Dies sind nur einige Fragen, die sich in der Konzeptionsphase von Investitionsvorhaben stellen.

Wir begleiten Sie in der Konzeptionsphase Schritt für Schritt zur Erstellung einer Projektorganisation und Projektbeschreibung. Nach innen sind Projektorganisation und alle Ergebnisse hinsichtlich Markt- und Kompetenz-Analysen als Durchführbarkeitsanalyse von hohem Stellenwert. Nach außen entwickeln wir diese Informationen mit Ihnen gemeinsam zu einer „Story“ gegenüber Kreditinstituten.

Business-Planung - das Zahlenwerk

Das Zahlenwerk des Investitionsvorhabens stellt die quantitative Säule dar. Hier werden alle in der Konzeption des Investitionsvorhabens erarbeiteten Inhalte in Zahlen umgesetzt. Dieses Zahlenwerk hat für Sie einen hohen Stellenwert – es dient als Steuerungsinstrument für die Realisation Ihres Investitionsvorhabens.

Banken und Kreditinstitute schauen sich diese Größen sehr genau an. Anhand dieser Zahlen möchten sie beispielsweise einschätzen:

  • Wie sich Erlöse und Kosten entwickeln – wie profitabel Ihr Investitionsvorhaben ist
  • Wie Finanzströme in Form der Einzahlungen und Auszahlungen ausfallen – wie entwickelt sich die Liquidität Ihres Investionsvorhabens
  • Wie sich Anlaufverluste und der damit notwendige Finanzbedarf darstellen
  • Welche konzeptionellen, Gewinn-relevanten und Liquiditäts-orientierten Risiken und Chancen sich für Kreditgeber ergeben.

Wir entwickeln in intensiven Gesprächen mit Ihnen dieses Zahlenwerk – darin bilden wir Ihren Bedarf an Steuerung des Proktes als auch die Informationsanforderungen der Banken und Kreditgeber ab.

Investitionsvorhaben - Bankenprospekt

Banken möchten sich möglichst schnell ein fundiertes und klares Bild über Ihr Investitionsvorhaben machen. Sie müssen in internen Bewertungskommissionen Ihr Investitionsvorhaben prüfen, bewerten und verabschieden. Wir stellen alle Informationen, die erarbeitet wurden, hierfür gezielt dar:

  • Die Markteinschätzungen hinterlegen wir durch Ertragsgrößen
  • Die Investitionen und Anlaufverluste stellen wir anhand der mit Ihnen entwickelten Planungen im Zeitablauf dar
  • Die Mitarbeiterbedarfe und Pflegeleistungen bilden wir mit Kosten und den damit verbundenen Finanzströmen ab
  • In verschiedenen Auswertungen, Aggregationen und Diagrammen fassen wir die wichtigsten Zahlen, z.B. in Kennzahlen, Banken-orientiert zusammen.

Damit erstellen wir ein Informationswerk, das den Banken die notwendigen Informationen für fundierte Beurteilungen liefert – einer der zentralen Faktoren für die Finanzierung Ihres Investitionsprojektes.

 

Finanzierungsverhandlungen mit Banken

In Finanzierungsverhandlungen versuchen Banken, sich ein fundiertes Bild über die Chancen und Risiken der Finanzierung zu machen. Sie möchten sehen, dass auf der Kundenseite ein erfahrener Unternehmer mit einem kompetenten Team sein Investitionsprojekt beherrscht. 

Wir unterstützen Sie gerne bei diesen Gesprächen als Teil des Teams. Wir können gezielte Nachfragen der Kreditunternehmen durch zusätzliche Auswertungen beantworten. Risikowahrnehmungen der Banken können wir beispielsweise durch Simulationsrechnungen und -Auswertungen gezielt analysieren. Entscheidend ist, dass wir als Team auf alle inhaltlichen als auch Zahlen-orientierten Fragen Kompetenz ausstrahlen.

Kompetenz schafft Vertrauen – Vertrauen schafft Erfolg. Ihr Erfolg ist unsere Mission. 

FAQ

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Wie bekommen wir bei Interesse mehr Informationen?

Alle hier angesprochenen Projekte setzen ein hohes Vertrauen voraus. Um wirklich erfolgreich zu sein bei Kostenträgern und Banken bedarf es eines hohen Verständnisses. Deshalb setzen wir uns mit Ihren Zielen und Anforderungen in einem Erstgespräch intensiv auseinander. So lernen wir Ihre Anforderungen und Ihren Pflegedienst kennen und Sie können sich über uns ein fundiertes Bild machen.

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Wie hoch ist der Zeitbedarf für die Projekte?

Der Zeitbedarf hängt von den schon von Ihnen durchgeführten Maßnahmen ab. Häufig erleben wir, dass man sich noch relativ wenig Gedanken über Konzeptionen gemacht hat. Oder zentrale notwendige Daten liegen nicht oder nur unzureichend vor. Dann erstellen wir ein Projektkonzept, um möglichst gezielt und schnell die notwendigen Grundlagen zu erreichen. Dann können Projekte auch Wochen und einige Monate dauern. Das hängt auch von der Organisation des jeweiligen Pflegedienstes ab.

Je klarer die Ziele, Anforderungen und auch die Datenlage ist, umso schneller und gezielter können wir die Projektrealisation in Gang setzen.

 

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Welche Kosten fallen wann in welcher Höhe an?

Die besten Ergebnisse erzielen wir für Sie, wenn die gemeinsame Zusammenarbeit gut funktioniert. Für jedes Projekt erstellen wir ein Projektkonzept und verabschieden es mit Ihnen gemeinsam. Darin enthalten sind auch die Kosten.

Dies wird in einem Projektangebot vor Beginn eines Projektes dargestellt und mit Ihnen abgestimmt. Erst bei Auftragserteilung durch Sie fallen die Kosten an, die im Angebot mit den entsprechenden Leistungen beschrieben sind.

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Wie wird die Vertraulichkeit unserer Daten und Informationen erreicht?

 

 

Starten wir noch heute?

Projekte und die Ergebnisse daraus benötigen eine gewisse Zeit. Wenn Sie Interesse an den hier angesprochenen Themen haben, lassen Sie uns zusammenkommen. Der Weg zum Erfolg beginnt mit dem ersten Schritt. Auf Ihren Schritt zu uns freuen wir uns.

Telefon 02302 – 915 225